Bauüberwachung

Die Bauüberwachung wird ausschließlich von erfahrenen und speziell ausgebildeten Ingenieuren ausgeführt. Sie verfügen über das erforderliche Know-how und die technische Kompetenz, anstehende Baustellenentscheidungen im Sinne des Auftraggebers selbstständig treffen zu können. Die Bauüberwachung erfolgt entweder in Wahrnehmung der Funktion einer Bauoberleitung als Vertreter des Auftragsgebers oder in Ausübung einer örtlichen Bauüberwachung.

Durch die Bauüberwachung werden in der Regel folgende Tätigkeiten wahrgenommen:

  • Erledigung der Aufgaben als Bauherrenrvertreter bezogen auf die Baustellenorganisation und die Koordinierung aller an dem Bauvorhaben beteiligter Auftragnehmer
  • dies kann auf die Bestellung unserer Bauüberwachung als SIGEKO-Koordinator erweitert werden
  • Abstimmungen mit Behörden, Träger öffentlicher Belange, Bewirtschaftern und Eigentümern
  • Überwachung der Einhaltung aller Vorgaben aus der Ausführungsplanung (unter anderem Qualitätsanforderungen, Behördenauflagen, Termine, Budgetvorgaben)
  • Berichtswesen, Aufmaß- und Dokumentationsprüfung
  • Prüfung von Nachträgen und Rechnungen
  • Funktionskontrollen und Vorbereitung sowie Begleitung der Inbetriebnahmen
  • Überwachung der Einhaltung aller Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften
  • Prüfung von Inbetriebnahmedokumenten
  • Leitung und Planung von Arbeiten in kontaminiertem Bereich, Erstellung der Arbeitsschutz- und Sicherheitspläne gem. TRGS 524