Durch die Bauüberwachung werden in der Regel folgende Tätigkeiten wahrgenommen:
- Erledigung der Aufgaben als Bauherrenrvertreter bezogen auf die Baustellenorganisation und die Koordinierung aller an dem Bauvorhaben beteiligter Auftragnehmer
- dies kann auf die Bestellung unserer Bauüberwachung als SIGEKO-Koordinator erweitert werden
- Abstimmungen mit Behörden, Träger öffentlicher Belange, Bewirtschaftern und Eigentümern
- Überwachung der Einhaltung aller Vorgaben aus der Ausführungsplanung (unter anderem Qualitätsanforderungen, Behördenauflagen, Termine, Budgetvorgaben)
- Berichtswesen, Aufmaß- und Dokumentationsprüfung
- Prüfung von Nachträgen und Rechnungen
- Funktionskontrollen und Vorbereitung sowie Begleitung der Inbetriebnahmen
- Überwachung der Einhaltung aller Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften
- Prüfung von Inbetriebnahmedokumenten
- Leitung und Planung von Arbeiten in kontaminiertem Bereich, Erstellung der Arbeitsschutz- und Sicherheitspläne gem. TRGS 524